Genitalsonographie in München bei Andrologie-Experten
Der Begriff der Genitalsonographie umfasst die Ultraschalluntersuchung von Hoden, Nebenhoden und Penis. Dabei wird ein hochauflösender Schallkopf verwendet, welcher tiefer in die Organe als ein Bauchschallkopf schallt.
Liegen dem Patienten Probleme bzw. Beschwerden im Areal des Hodens oder Nebenhodens vor, bzw. hat der Patient bereits selbst etwas Auffälliges ertastet, ist eine Ultraschalluntersuchung der Genitalorgane anzuraten. So kann auch primär ein Hodentumor ausgeschlossen werden.
Genitalsonographie als wichtiges Hilfsmittel zur Diagnosestellung
Die Genitalsonographie sollte bei allen Arten der andrologischen Abklärung durchgeführt werden. Sie ist fester Bestandteil der Abklärung von Erektionsstörungen und natürlich auch Störungen der Zeugungsfähigkeit. Zudem kommt sie selbstverständlich zum Einsatz bei der Abklärung von Hodenschmerzen und auch bei der Abklärung von Auffälligkeiten des Skrotalinhaltes.
Ablauf der Ultraschalluntersuchung
Die Genitalsonographie erfolgt grundsätzlich am liegenden Patienten. Mit einem hochauflösenden Schallkopf mit geringer Eindringtiefe wird entsprechend der Skrotalinhalt (beide Hoden / beide Nebenhoden) sonographisch dargestellt. Je nach Fragestellung kommt auch die Duplexsonographie zum Einsatz, um die Durchblutung des jeweiligen Gewebes festzustellen.
So ist es beispielsweise bei einer fraglichen Hodentorsion, also Hodenverdrehung typisch, dass kaum bis gar keine Perfusion nachweisbar ist. Eine Entzündung dagegen, wie zum Beispiel eine Nebenhodenentzündung, weist eine Hyperperfusion auf.
Auch in der Abklärung bzw. zum Ausschluss einer Varikozele spielt die Duplexsonographie eine wichtige Rolle. Eine Penissonographie hingegen erfolgt zur Abklärung einer induratio peni plastica beispielsweise oder auch einer erektilen Dysfunktion, wobei auch hier Duplex und Dopplersonografie sehr wertvolle, diagnostische Hinweise liefern können.
Genitalsonographie: Kostenabdeckung durch die Krankenkassen
Ob die Kosten selbst zu tragen sind, hängt von der jeweiligen Indikationsstellung ab. Eine Hodensonographie bei Hodenschmerzen oder im Rahmen der Abklärung einer Varikozele beispielsweise, wird von den Kassen übernommen.
Sollte aber ein beschwerdefreier Patient eine Hodentumorvorsorge wünschen, ist dies wiederum keine Kassenleistung und muss vom Patienten selbst getragen werden. Auch die teilweise sehr aufwendigen Perfusionsmessungen im Rahmen der Abklärung von erektiler Dysfunktion, sind nur bedingt Kassenleistungen. Letztlich hängt es also von der jeweiligen Situation ab, ob die Genitalsonographie von der Kasse übernommen wird oder nicht.